Unsere Sprechzeiten:

Patientenrechte

Zentrales Anliegen der BIP ist es, die Nutzerinnen und Nutzer sowie Betroffenen im psychiatrischen Versorgungssystem in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken. An dieser Stelle finden Sie daher eine Materialsammlung zum Thema Patientenverfügung und Patientenrechte in psychiatrischen Kliniken.

Eine Übersicht über grundlegende Patientenrechte finden Sie auf der Seite der Berliner Patientenbeauftragten. Der Ratgeber für Patientenrechte des Bundesministeriums für Gesundheit und Bundesministeriums für Justiz gibt einen umfassenden Einblick in die geltende Rechtslage. Zudem sei auf die Übersichtsseite von Datenschutz.org hingewiesen, wie mit dem Datenschutz von Patientendaten umgegangen werden sollte.

Gemeinsam mit der Pinel gGmbH und Berliner Organisation Psychiatrie-Erfahrener und Psychiatrie-Betroffener e.V. (BOP&P) haben wir als BIP den Flyer zu "Rechte und Beschwerdemöglichkeiten von Patient/innen in der psychiatrischen Klinik" erstellt. Dieser bietet eine Übersicht über Ihre Ansprüche als Patientin oder Patient, Ihre Rechte und die Möglichkeiten, die Sie haben, wenn Sie mit der Behandlung nicht zufrieden sind.

 

Gesetzestexte zum Patientenrecht

  • Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
    Hier finden Sie das im Februar 2013 in Kraft getretene Gesetz, das zahlreiche zuvor verstreute Patientenrechte in einem Dokument vereinigt und einige rechtliche Neuerungen mit sich bringt: www.bundesaerztekammer.de
  • Berliner Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
    Hier erhalten Sie Informationen zu den Gesetzesbereichen Hilfen für psychisch Kranke, Unterbringung, Aufnahme und Betreuung während der Unterbringung, Durchführung freiheitsentziehender Maßnahmen und Kostenübernahme: gesetze.berlin.de

 

Patientenverfügung und Behandlungsvereinbarung

Eine Patientenverfügung ist eine Hilfestellung für diejenigen, die Vorsorge im Hinblick auf die Durchführung oder Unterlassung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen. Hierzu bietet die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wichtige Informationen. Auf der Seite PatVerfü.de können Sie sich den Vordruck einer psychiatriespezifischen Patientenverfügung mit eingebauter Vorsorgevollmacht herunterladen, die sich auf die Vermeidung von Zwangsunterbringungen und Zwangsbehandlungen bezieht. 

Mit einer Behandlungsvereinbarung können ehemalige Patientinnen und Patienten von psychiatrischen Kliniken ihre Wünsche und Bedarfe für den Fall einer erneuten stationären Behandlung in derselben Klinik festhalten. Die Absprachen der Behandlungsvereinbarung stellen zwar keinen rechtswirksamen Vertrag dar, sind aber von beiden Seiten eine verbindliche gefasste hilfreiche Absichtserklärung. Hier finden Sie eine Muster-Vereinbarung, die als Vorlage genutzt werden kann sowie ergänzende Informationen. Das Bundesministeriums für Justiz stellt eine Vorlage für die in den ergänzenden Informationen erwähnte Vorsorgevollmacht zur Verfügung. Mit dieser Vollmacht können Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, Ihre Interessen zu vertreten.

    Fotos: André Wagenzik (außer Unterseite Beschwerdewege Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.), Icons: Do Ra / fotolia.com