Besuchskommissionen in Berlin
Was sind die Besuchskommissionen (BK) in Berlin?
Die Besuchskommissionen (BK) setzen sich ein für die Rechte von Patient*innen und eine bessere psychiatrische Versorgung in Berlin. Sie prüfen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in den Kliniken und verfassen darüber Berichte für Entscheidungsträger*innen in den Kliniken sowie in der Politik. Im Jahr 2025 hat die zweite, fünfjährige Amtszeit der Berliner BK begonnen.
Wer sind die BK?
Die Arbeit der BK ist in §13 im Berliner „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ (PsychKG) vom 17. Juni 2016 geregelt. Dort ist sichergestellt, dass die Besuchskommissionen unabhängig und weisungsungebunden agieren können.
Vorgesehen sind mindestens 28 Mitglieder. Alle Mitglieder sind im Ehrenamt berufen und haben verschiedene Erfahrungshintergründe, um eine trialogische und multiprofessionelle Besetzung sicherzustellen.
Folgende Personen gehören den BK gemäß §13 Abs. 2 an:
1. eine Fachärztin oder ein Facharzt mit einer Facharztausbildung im Bereich der Psychiatrie,
2. eine in der Behandlung oder der Betreuung psychisch erkrankter Personen erfahrene Fachkraft,
3. eine Person mit juristischem Sachverstand,
4. eine Angehörigenvertreterin oder ein Angehörigenvertreter,
5. eine psychiatrieerfahrene Person,
6. eine Person des öffentlichen Lebens und
7. eine Ärztin oder ein Arzt mit einer abgeschlossenen Weiterbildung oder einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung im Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.
Tätigkeiten der BK
In der Regel besuchen die BK Einrichtungen nach §18 Abs. 1 und §44 Abs. 1 (Kliniken, Fachabteilungen bzw. die verschiedenen Stationen des Krankenhausen des Maßregelvollzugs) einmal im Jahr.
Dabei sprechen sie mit Patient*innen und Personal und gewinnen Eindrücke und Informationen über die Behandlungs- und Unterbringungsbedingungen. Rechtliche Vorgaben, z. B. bauliche Bedingungen, Belegzahlen oder Personalschlüssel, werden abgeglichen. Mit dem Einverständnis der Patient*innen können Mitglieder der BK zudem Einsicht in deren Akten nehmen.
Im Anschluss an den Besuch erstellen die Mitglieder einen Besuchsbericht, der den Kliniken zur Stellungnahme vorgelegt wird. Sie berichten außerdem einmal im Jahr an den Landesbeirat für psychische Gesundheit und dieser wiederum alle zwei Jahre an das Berliner Abgeordnetenhaus.
Die Geschäftsstelle der BK obliegt der Beschwerde und Informationsstelle Psychiatrie (BIP) in Berlin.
Kontakt
Geschäftsstelle der Besuchskommissionen bei der Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie (BIP)
Grunewaldstraße 82
10823 Berlin
Tel.: (030) 789 500 360
Fax: (030) 789 500 363
E-Mail: berlin@besuchskommissionen.de