Unsere Sprechzeiten:

Datenschutz

Was passiert mit meinen Angaben?

Mit der Kontaktaufnahme zur BIP im Zusammenhang mit einem Beschwerdeanliegen werden alle Angaben in unserem internen Dokumentationssystem gespeichert. Dieses umfasst eine digitale sowie eine Handakte. Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit der Beschwerdeinhalte im Verlauf der Bearbeitung. Zudem ist die BIP verpflichtet, in anonymisierter Form jährlich an die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung über den Umfang und die Art und Weise der Beschwerdebearbeitung zu berichten (Sachbericht). Darüber hinaus wertet die BIP die eingegangenen Beschwerden im Vergleich zu den Vorjahren statistisch aus und stellt dies in den Jahresberichten dar, die auf der Homepage der BIP veröffentlicht werden.

Unterliegen die Mitarbeitenden der BIP der Schweigepflicht?

Ja, alle Mitarbeitenden der BIP unterliegen der Schweigepflicht. Eine Kontaktaufnahme zu Beschwerdeempfangenden oder Dritten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der beschwerdeführenden Person und mit (mündlicher oder schriftlicher) Schweigepflichtentbindung.

Kann ich mich auch anonym beschweren?

Ja, es ist möglich sich in der BIP beraten und unterstützen zu lassen, ohne den Namen zu nennen. Um die Beschwerde bei erneuter Kontaktaufnahme zuordnen zu können, bitten wir jedoch um die Wahl eines Pseudonyms. Je nach Anliegen kann es jedoch sein, dass aufgrund der Anonymität die Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt sind.

Kann ich Akteneinsicht bei der BIP nehmen?

Ja, die beschwerdeführende Person kann den Ausdruck der digitalen Dokumentation ihrer Beschwerde einsehen und auch kostenlos eine Kopie davon erhalten. Hierzu wird ein persönlicher Gesprächstermin mit der Leitung der BIP angeboten, der aber keine Bedingung für die Akteneinsicht darstellt.

Fotos: André Wagenzik (außer Unterseite Beschwerdewege Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.), Icons: Do Ra / fotolia.com