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Qualitätssicherung in der BIP

Welche Formen der Qualitätssicherung gibt es in der BIP?

Teil des BIP-internen Qualitätsmanagements sind regelmäßige Intervisions- sowie Team- und Fallsupervisionen. Die teaminterne Intervision findet wöchentlich statt. Ziel ist es, sich gegenseitig zu möglichen Beschwerdewegen und bei schwierigen Beschwerdeverläufen zu beraten. Dies dient der Strukturierung der internen Kommunikation und einem teamübergreifenden Zuwachs an Wissen. Die Sitzungen der Supervision finden etwa alle vier Wochen statt. Hierzu wird ein externer Supervisor in Anspruch genommen. An den Sitzungen nehmen in der Regel alle hauptamtlichen Mitarbeitenden teil. Ziel ist es, eine qualitativ gute Bearbeitung abzusichern und die mentale Belastung durch die Beschwerdethemen zu reduzieren. Die Team-Supervision ist vor allem auf mögliche Teamdynamiken und -konflikte fokussiert, die Fall-Supervision dient dem fachlichen Austausch bei der Analyse und Reflektion einzelner Beschwerdeverläufe.

Einen weiteren Baustein der Qualitätssicherung stellen Fortbildungen dar. Um sich weiter zu qualifizieren und die Themenbreite in der Beratung abdecken zu können, nehmen die Mitarbeitenden der BIP an Fortbildungen und einzelnen themenspezifischen Veranstaltungen teil. Zentral sind dabei Fortbildungen zu rechtlichen Fragestellungen und zu Beratungskompetenzen. Zusätzlich finden für die Mitarbeitenden interne Fortbildungen statt.

Lässt sich die BIP extern fachlich beraten?

Zur Unterstützung der Arbeit der BIP wurde 2012 ein Fachbeirat einberufen. Dieser stellt einen bedeutenden Baustein für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der BIP dar. Der Beirat berät die BIP zu Fragen der finanziellen und politischen Projektsicherung, wie auch zu wichtigen Fragen, die aus der Beschwerdebearbeitung resultieren. Er diskutiert generelle Ziele, Strategien und Prozesse der Beschwerde- und Informationsstelle in fachlicher Hinsicht.

Zu den Aufgaben zählen insbesondere die gemeinsame Reflexion der Erfahrungen bei der Beschwerdebearbeitung, die Weiterentwicklung der Standards der Beschwerdebearbeitung, die interne Qualitätssicherung und -entwicklung sowie der Kooperationsabsprachen und Vernetzungs-Strategien. Außerdem berät der Beirat die BIP bei der Weiterentwicklung und Systematisierung der Berichterstattung zu den Beschwerdethemen an die fachliche und allgemeine Öffentlichkeit, des psychiatrischen Beschwerdemanagements in Berlin sowie bezüglich der Umsetzung der interkulturellen Öffnung, der Geschlechtersensibilität und weiterer Diversity-Aspekte in der BIP.

Entsprechend der Vielfalt der Beschwerdeanlässe und -hintergründe decken die Beiratsmitglieder ein möglichst breites Spektrum der psychiatrischen Versorgung ab. Der Beirat setzt sich trialogisch zusammen aus:

  • zwei Delegierten der Berliner Organisation Psychiatrie-Erfahrener und Psychiatrie-Betroffener e. V. (BOP&P e. V.)
  • einer Delegierten bzw. einem Delegierten des APK – Angehörige psychisch Kranker Landesverband Berlin e. V.
  • der bzw. dem Landesbeauftragten für Psychiatrie Berlin
  • der Landesärztin bzw. dem Landesarzt für Psychiatrie
  • der Referentin bzw. dem Referenten für Psychiatrie/Queere Lebensweisen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin
  • einer Delegierten bzw. einem Delegierten des Arbeitskreises der Berliner Psychiatriekoordinatoren
  • der Sprecherin bzw. dem Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Chefärztinnen und Chefärzte
  • der Sprecherin bzw. dem Sprecher des AKs der Sozialpsychiatrischen Dienste der Berliner Bezirke

Der Beirat tagt mindestens zweimal jährlich, im Bedarfsfall auch öfter.

Wie kann ich mich über die BIP beschweren?

Die BIP ist sehr an Feedback zur (Un-)Zufriedenheit mit dem Angebot interessiert. Die Rückmeldungen zu unserer Arbeit fragen wir mit Hilfe eines eigens erstellten Formulars ab. Die Formulare liegen sowohl in den Räumen der BIP aus und können dort anonymisiert in einen dafür angebrachten Briefkasten eingeworfen, als auch in elektronischer Form über die Homepage der BIP eingesandt werden.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, sich persönlich zu beschweren. Hierfür können Sie sich entweder direkt mit der oder dem betreffenden Mitarbeitenden der BIP oder mit der Projektleitung in Verbindung setzen.

Sollten Sie sich über die BIP an einer übergeordneten Stelle beschweren wollen, da sich z. B. die Beschwerde nicht innerhalb des BIP-Teams oder unter Hin-zuziehen der BIP-Projektleitung klären lässt, können Sie sich schriftlich an die Geschäftsführung von Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V. oder den Landesbeauftragten für Psychiatrie wenden. Diese Beschwerdemöglichkeit ist auch auf der Homepage der BIP ausgewiesen. Beschwerden über die BIP werden zur internen Auswertung und Qualitätsverbesserung von uns dokumentiert.

Fotos: André Wagenzik (außer Unterseite Beschwerdewege Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.), Icons: Do Ra / fotolia.com